Einführung einer Abschlussprüfung am Ende der Volksschule

Optimale Voraussetzungen für den weiteren Bildungsweg schaffen

Jedes Jahr schliessen Tausende Schülerinnen und Schüler die Volksschule ab, doch lassen ihre Zeugnisse kaum Rückschlüsse zu auf die erworbenen Fähigkeiten zu. Auch eine Vergleichbarkeit über die einzelnen Schulen hinweg ist nicht gegeben. Das Schulgesetz schreibt den Schulen zwar einen Selektionsauftrag vor, indem der erforderliche Notenschnitt für den Übertritt an eine weiterführende Schule vorgeben wird. Doch was dieser Notenwert aussagt, das liegt in der Freiheit der einzelnen Schulen. Damit gibt es auch keine Chancengerechtigkeit.

Sowohl beim Kanton wie auch bei den meisten Gemeinden stellen die Bildungsausgaben den grössten Ausgabenposten dar. Allein der Kanton Aargau gibt jedes Jahr rund eine Milliarde Franken für die Volksschule aus. Damit verbunden ist auch eine Erwartung in Bezug auf die Bildungsziele, die zu erreichen sind. Allerdings gibt es bislang kein Instrument, mit dem sich die Zielerreichung überprüfen liesse.

Bisherige Checks sind freiwillig

Die bisherigen Check S3 ersetzen keine Abschlussprüfung. Sie sind freiwillig und finden mitunter so spät statt, dass die Resultate erst vorliegen, nachdem die Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen haben. Dieser muss zwingend verbessert werden.

Seit 2020/21 hat der Aargau den Lehrplan 21 gestaffelt eingeführt. In diesem Sommer verliess der erste Jahrgang die Aargauer Volksschule, der in der Oberstufe vollständig nach dem neuen Lehrplan unterrichtet worden ist. Wir wissen aber nicht, ob die damit verbundenen Ziele erreicht werden konnten.

Kantonsweiten Vergleich ermöglichen

Die Einführung einer kantonsweiten Abschlussprüfung pro Oberstufentyp setzt hier an: Während der Erarbeitung, Durchführung und Auswertung einer Abschlussprüfung müssen sich die Lehrpersonen über die einzelnen Schulstandorte hinweg absprechen, wie die Leistungen zu bewerten sind. Dieser Prozess hat bereits bei der Bezirksschulabschlussprüfung gezeigt, dass dadurch eine grössere Homogenität in der Beurteilung erreicht werden kann. Gleichzeitig sollen auch die Schulen der Sekundarstufe II in den Prozess einbezogen werden, um Schnittstellen zu klären.

Die Einführung einer kantonsweiten Abschlussprüfung soll auch dazu dienen, das letzte Schulhalbjahr in der Volksschule sinnvoll zu nützen und günstige Voraussetzungen zu schaffen, damit den Lernenden ein erfolgreicher Start in die Berufsfach- und Maturitätsschulen gelingt.

Konzentration auf Grundlagenfächer

Eine kantonsweite Abschlussprüfung kann nicht alle Fächer umfassen, sondern sollte sich in erster Linie auf die Grundlagenfächer konzentrieren. Die Form der Prüfung muss nicht zwingend schriftlich sein, sondern könnte als Ergänzung zum Check S3 beispielsweise auf mündliche Kompetenzen eingehen.

Hier geht es zur Motion:
https://www.ag.ch/grossrat/grweb/de/195/Detail%20Gesch%C3%A4ft?ProzId=6037514